Kleine Helfer*innen ganz groß

Kommt das Rote Kreuz zur Durchführung des Projekts an meine Schule?
  • Nein, das Projekt ist zur eigenverantwortlichen Durchführung durch eine Lehrkraft der Schule konzipiert. Das Rote Kreuz kann lediglich die digitale Version der Unterrichtseinheit zur Verfügung stellen.

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Testestest


Schulsanitätsdienst

Gibt es eine kostenlose EH-Ausbildung für Schulsanitäter*innen?

Ja,laut einem Beschluss des DRK-Präsidialrates vom 19.03.2009

Liebe Jugendrotkreuzlerinnen und Jugendrotkreuzler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 19.03.2009 hat der DRK-Präsidialrat in Hannover einen für die JRK-Arbeit sehr wichtigen Beschluss gefasst. Nachdem bereits das DRK-Präsidium im September vergangenen Jahres auf Grundlage des Beschlusses der 1. JRK Bundeskonferenz eine Empfehlung für die kostenlose Ausbildung von angehenden Schulsanitäter/-innen gegeben hat, wurde jetzt von Seiten der 19 Präsidenten der DRK-Landesverbände nachfolgendes beschlossen:

„Der DRK-Präsidialrat beschließt, nach §19,3 der DRK-Satzung, verbindlich, dass alle angehenden Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter im Deutschen Roten Kreuz durch die Untergliederungen kostenlos eine Erste-Hilfe-Grundausbildung erhalten und eine gültige Teilnahmebescheinigung bekommen, wenn sie sich anschließend aktiv im Schulsanitätsdienst einbringen.“

Der DRK-Präsidialrat hat damit die große Bedeutung der JRK-Schularbeit, insbesondere der Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter, für den Gesamtverband gewürdigt. Ziel dieser Initiative ist es, möglichst viele Schülerinnen und Schüler für den Schulsanitätsdienst des Jugendrotkreuzes zu gewinnen.

Mit diesem Beschluss, der verbindlich für alle Untergliederungen im Deutschen Roten Kreuz ist, haben wir einen weiteren Meilenstein in unserer JRK-Arbeit erreicht. Von Seiten der JRK-Bundesleitung wissen wir, dass das in vielen Untergliederungen heute schon gängige Praxis ist. Ab sofort können wir allerdings sagen: Bundesweit - in allen Landes-, Bezirks-, Kreisverbänden und Ortsvereinen - ist die Ausbildung einheitlich kostenlos!

Als Jugendrotkreuz haben wir lange dafür gekämpft, dass wir von Seiten des Gesamtverbandes diese Unterstützung und Anerkennung erhalten. Mit diesem Schreiben teilen wir euch von Seiten der JRK-Bundesleitung diese Neuerung mit und ermutigen euch, diese auf allen Verbandsebenen des Deutschen Roten Kreuzes umzusetzen.

Als Unterstützung erhaltet ihr in der Anlage die Positionierung des Deutschen Jugendrotkreuzes, wie sie anlässlich der 1. JRK-Bundeskonferenz im März 2008 in Bremen verabschiedet wurde. Außerdem die Beschlussvorlage des DRK Präsidialrates für den verbindlichen Beschluss zur kostenlosen Ausbildung der Schulsanitäter/-innen.

Herzliche Grüße
Udo Eller
JRK-Bundesleiter

 

Was macht der Schulsanitätsdienst?

Er leistet in der Schule in Notfällen Erste Hilfe, dokumentiert die Hilfeleistung, ist für die Überprüfung und Ergänzung der Verbandsmaterialien zuständig, achtet auf Gefahrenquellen in der Schule und hilft bei ihrer Beseitigung. Er sichert Veranstaltungen der Schule wie Sportfeste oder Wandertage ab. Kurzum: Er sorgt für mehr Sicherheit in der Schule.

Wer kann Schulsanitäterin und Schulsanitäter werden?

Alle Schülerinnen und Schüler, die eine Erste-Hilfe-Grundausbildung (acht Doppelstunden) abgeschlossen haben und sich reif genug für diese Aufgabe fühlen. Für jüngere Schülerinnen und Schüler, die eine kindgerechte Erste-Hilfe-Ausbildung abgeschlossen haben, gibt es die Möglichkeit, als Juniorhelferin oder Juniorhelfer dabei zu sein. Vorraussetzung ist natürlich, dass es an der Schule einen Schulsanitätsdienst des Jugendrotkreuzes gibt und sichergestellt ist, dass Interessierte gründlich in Erster Hilfe geschult und durch eine Kooperationslehrerin oder einen Kooperationslehrer betreut werden können.

Wie viel Zeit nimmt der Schulsanitätsdienst in Anspruch?

Der Schulsanitätsdienst wird meistens in Form einer Arbeitsgemeinschaft an der Schule angeboten. Regelmäßige Treffen sind also Pflicht. Die Erste-Hilfe-Ausbildung zu Beginn findet entweder im Rahmen dieser Treffen oder an zusätzlichen Terminen statt. Dazu kommt der – über einen Plan geregelte – tägliche Dienst selbst. Gerade in den Schulpausen sollte der Schulsanitätsdienst präsent, in Notfällen aber auch in der Unterrichtsstunde erreichbar sein. Der dort verpasste Stoff muss dann selbstständig nachgearbeitet werden.

Was muss die Schule tun?

Die Schule muss ihren Sanitätsdienst unterstützen. Sie muss einen geeigneten Raum für die Versorgung der Verletzten sowie das notwendige Verbandszeug bereitstellen. Außerdem sollte ein*e Kooperationslehrer*in, der*die ebenfalls durch das Jugendrotkreuz geschult und bei der Arbeit begleitet wird, die Betreuung der Arbeitsgemeinschaft übernehmen.

Was hat die Schule davon?

Schulsanitäter*innen sind darin ausgebildet, Gefahren zu vermeiden. Passiert doch etwas, sind sie sofort zur Stelle, helfen kompetent und verringern so die Unfallfolgen. Darüber hinaus werden im Schulsanitätsdienst Menschlichkeit, Hilfeleistung und Toleranz trainiert, was wiederum das soziale Klima der Schule positiv beeinflusst.

Was passiert im Notfall?

Innerhalb des Schulsanitätsdienstes gibt es feste Teams, die abwechselnd (z.B. wöchentlich) für den Einsatzfall eingeplant werden. Passiert tatsächlich etwas, muss das Team, das gerade Dienst hat, über Durchsagen, Funkgeräte oder Boten informiert werden. Es kümmert sich dann am Unfallort um die Verletzten oder Erkrankten, veranlasst gegebenenfalls die Alarmierung des Rettungsdienstes und leistet Erste Hilfe. Anschließend wird der Einsatz für eventuelle Versicherungsfragen dokumentiert.

Wo bekomme ich SSD-Rucksäcke und was ist drin?

Habt ihr einen neuen SSD im Kreisverband? Für jeden neu gemeldeten SSD erhaltet ihr zwei Rucksäcke von uns. Das Formular zur Meldung findet ihr hier

Inhalt SSD-Rucksack

  • 1x Broschüre „Erste Hilfe“
  • 1x Verbandtuch DIN 13152-A (60cm x 80cm)
  • 2x Verbandtuch DIN 13152-BR (40cm x 60cm)
  • 10x Wundkompressen (10cm x 10cm)
  • 1x Verbandpäckchen DIN 13151-K (Kompresse 6cm x 8cm)
  • 1x Verbandpäckchen DIN 13151-M (Kompresse 8cm x 10cm)
  • 4x Vinyl-Erste Hilfe Handschuhe DIN EN 455-1
  • 1x Verbandschere
  • 1x Heftpflaster DIN 13019-A (Spule mit Außenschutz)
  • 1x Wundschnellverband-Set DIN 13019-E (6 Stück, 10cm x 6cm)
  • 2x Dreiecktuch DIN 13168-D
  • 4x Fixierbinde DIN 61634-FB 8 (8cm)
  • 1x Rettungsdecke
  • 1x Diagnostikleuchte

 


JRK im Ganztag

Qualifikationen eines Kursleitenden für das JRK in Ganztagsschule

… mindestens: EFZ, empfohlen: Kindesschutzschulung. 

2016
Anforderungen: 

  • Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
    • Ggf. Erfahrung mit eigenen Kindern
  • Allgemeine Erfahrung von Material (Erste Hilfe), Medieneinsatz, …
  • Ausdauer und Motivation
  • Zuverlässigkeit (Absprachen treffen und einhalten)
  • Pädagogische Erfahrung
    • Juleica
  • Kenntnisse über das DRK / die Arbeit des DRK
    • Erste Hilfe-Kurs
    • Rotkreuz-Einführungsseminar
    • Wissen über das Jugendrotkreuz
  • Stressresistenz, psychische Belastbarkeit
  • Mobilität (ggf. Führerschein)
  • Bereitschaft zum (Ideen-)Austausch
  • Sprachkompetenz (Ausdrucks- und Anpassungsfähigkeit)
  • Sicheres Auftreten
  • Freude an Arbeit mit Kindern
  • Spontaneität und Flexibilität vor Ort
  • Multikulturelle Erfahrungen oder Hintergründe
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Organisationstalent
  • Selbstorganisationskompetenz
  • Spaß an dieser Arbeit
  • „Fingerspitzengefühl“
  • Teamfähigkeit
  • Führungszeugnis
  • Kenntnisse im Bereich Kindeswohl / Jugendschutz

 

Wir bieten:

  • Niedrigschwellige Rückkehr in den Beruf / das Berufsfeld
  • Einblick in den Beruf / das Berufsfeld
  • Fertige Konzepte und Inhalte
  • Ausbildung und Vorbereitung
Welche Möglichkeiten gibt es für das JRK im Ganztag?

Profile, AGs, Etc. 

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